Neue Energieetiketten für Lichtquellen
Ab dem 1. September 2021 ist die neue EU Verordnung zur Energiekennzeichnung von Leuchtmitteln in Kraft getreten.
Die wichtigste Neuerung ist die Neuskalierung der Energieeffizienzklassen von G nach A (von der weniger zur effizientesten Klasse) und die Verpflichtung, dieses neue Etikett auf der Verpackung anzubringen. Als Konsequenz sind die Klassen A+ und A++ der alten Labels nun verschwunden, da sie keine eindeutige Auskunft über die tatsächliche Leistungsfähigkeit eines Produktes geben.
Beispiel eines neuen Energielabels.
Die Berechnung der Energieklasse basiert auf einem Energie-Effizienz-Index (EEI), der viele Faktoren berücksichtigt, wie z. B. die Art der Lichtquelle, ob das Licht gerichtet ist oder nicht, ob es direkt an das Stromnetz oder an eine angeschlossen ist unabhängiges Stromversorgungssystem, wenn es möglich ist, die Lichtfarbe zu ändern usw.
Das Etikett muss auch einen deutlich sichtbaren QR-Code enthalten, der sowohl Benutzern als auch Kontrollbehörden den Zugriff auf alle Arten von Informationen zu den vom Hersteller oder Importeur in der EPREL-Datenbank (European Product Registry for Energy Labelling) registrierten Lichtquellen ermöglicht.
Ab diesem Zeitpunkt sind Unternehmen verpflichtet, transparente und wahrheitsgemäße Daten zu ihren Produkten bereitzustellen, um sie allen EU-Bürgern leicht zugänglich zu machen. Das Hauptziel besteht darin, dem Verbraucher klarere und detailliertere Informationen zur Verfügung zu stellen, damit er das effizienteste Produkt auswählen kann.